Impressum

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Verantwortlich:

Hansjörg Mandler
Humboldtstraße 16
45964 Gladbeck

Kontakt:

Hansjörg Mandler
Humboldtstraße 16
45964 Gladbeck

www.mandler-coaching.de

Umsatzsteuer-ID:

USt. ID DE14 NRW0000009851
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Allgemeine Geschäftsbedingungen


§ 1 Geltung der Bedingungen
1. Die Angebote, Lieferungen und Leistungen des Verkäufers erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Lieferungs und Zahlungsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts und Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.
2. Abweichungen von diesen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen sind nur wirksam, wenn der Verkäufer sie schriftlich bestätigt.

§ 2 Vertragsabschluß
1. Der Vertrag kommt durch Annahme des Angebotes zustande
2. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen sind nur gültig, wenn der Inhaber der Seite sie schriftlich bestätigt. Das gleiche gilt für die Zusicherung von Eigenschaften.
3. Die bei Vertragsabschluß festgelegten Bezeichnungen und Spezifikationen stellen den Stand der Entwicklung zu diesem Zeitpunkt dar. Abweichungen der gelieferten Leistungen von den Angebotsunterlagen sind zulässig, soweit sie nicht grundlegender Art sind und der vertragsmäßige Zweck nicht erheblich eingeschränkt wird.

§ 3 Verträge
Durch die Bestellung oder Annahme eines schriftlichen Angebotes kommt ein Vertrag zustande. Die beiderseitigen
Verpflichtungen ergeben sich ausschließlich aus den folgenden Bestimmungen, die durch Finanzierungsvereinbarungen des Auftraggebers mit Dritten nicht berührt werden. Insbesondere bleiben die Zahlungsverpflichtungen des Auftraggebers in voller Höhe bestehen.

§ 4 Preise, Preisänderungen
Sämtliche Preise sind Nettopreise Soweit zwischen Vertragsabschluß und vereinbartem und/oder tatsächlichem Leistungsdatum mehr als sechs Monate liegen, gelten die zur Zeit der Lieferung und Leistung oder Bereitstellung gültigen Preise vom Seiteninhaber, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.

§ 5 Lieferung, Lieferzeiten, Materialerstellungen
• Die Wahl des Transportweges sowie der Transportmittel obliegt Hansjörg Mandler
• Teillieferungen sind zulässig und gelten als selbstständige Lieferungen.
• Versand und Zustellung erfolgen auf Rechnung des Käufers.
• Der Seiteninhaber bemüht sich, die angegebenen Termine einzuhalten. Gerät er in Verzug, so kann dieser nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen.
• Die Dauer der vom Seiteninhaber gesetzlich zu setzenden Nachfrist wird auf sechs Wochen festgelegt, die mit
Eingang der Nachfristsetzung beim Käufer beginnt.
• Schadensersatz wegen Nichterfüllung kann der Käufer nur verlangen, wenn Hansjörg Mandler den Schaden
vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat.
• Bei Lieferstörungen der Leistungserbringung, die nicht im Einwirkungsbereich des Verkäufers liegen, insbesondere bei Streik, Aussperrung, Materialausfall, Beförderungssperre oder Betriebssperre und bei Lieferstörungen außerhalb der BRD, ist Hansjörg Mandler
berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass eine Schadensersatzpflicht eintritt.
• Macht der Käufer von den vorstehenden Rechten keinen Gebrauch, so stehen ihm keinerlei Schadensersatzansprüche aus der Nichteinhaltung irgendwelcher Liefertermine zu. Die erweiterte Haftung gemäß § 287 BGB wird ausgeschlossen.

§ 7 Gewährleistung und Haftung
• Ist der Liefergegenstand/die Leistung mangelhaft oder fehlen ihm zugesicherte Eigenschaften,  liefert MANDLER-COACHING nach seiner
Wahl unter Ausschluß sonstiger Gewährleistungsansprüche des Käufers - insbesondere unter Ausschluß
jedweder Folgeschäden des Käufers - Ersatz oder bessert nach.
Die Gewährleistungspflicht beträgt sechs Monate und beginnt mit dem Datum der Lieferung.
•Der Käufer verpflichtet sich, die gelieferte Leisutng unverzüglich zu bewerten und etwaige Mängel innerhalb von zwei Wochen MANDLER-COACHING gegenüber schriftlich anzuzeigen.  Bei nicht rechtzeitiger Anzeige besteht keine Gewährleistungspflicht von  Mandler-Coaching.
• Schlägt die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung nach angemessener Frist fehl, kann der Käufer nach seiner
Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.
• MANDLER-COACHING haftet nicht für Schäden, die aus der Benutzung eines Programmes entstanden sind, es sei denn, der Schaden ist auf eine vorsätzlich oder grob fahrlässige Vertragsverletzung von MANDLER-COACHING zurückzuführen.
• Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, wegen Nichterfüllung, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluss und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen MANDLER-COACHING ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.
• Eine Haftung für die Rechtsverbindlichkeit der Auskünfte in der Beratung, sowie in den Materialien wird durch MANDLER-COACHING nicht übernommen
 
§ 9 Zahlung
• Rechnungen von MANDLER-COACHING sind zahlbar gegen Rechnung oder Vorkasse.
• Die Begleichung durch Scheck oder Wechsel ist nicht möglich.
• Ist der Käufer im Verzug, so ist der Verkäufer berechtigt, Zinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite - mindestens jedoch 4% über dem Bundesbankdiskontsatz -zuzüglich Umsatzsteuer zu berechnen. Die Zinsen sind sofort fällig.

§ 10 Erfüllungsort, Gerichtsstand und Teilwirksamkeit
• Erfüllungsort ist Gelsenkirchen. Soweit der Käufer Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder
ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, wird für etwaige Streitigkeiten aus den Verträgen und damit im
Zusammenhang stehenden Rechtsbeziehungen für beide Teile nach Wahl des Verkäufers das Amtsgericht
Gelsenkirchen oder das Landgericht Essen als Gerichtsstand vereinbart. Das gleiche gilt, wenn im Zeitpunkt der
Klageerhebung der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Käufers unbekannt ist. In allen Fällen wird für das
gerichtliche Mahnverfahren (§§ 688 ff.ZPO) die Zuständigkeit des Amtsgerichts Gelsenkirchen vereinbart.
• Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird davon die
Wirksamkeit der übrigen nicht betroffen. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die den
mit ihr verfolgten wirtschaftlichen Zweck soweit wie möglich verwirklicht.

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